Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
NeuigkeitenUmsatzsteuer: Ansässigkeit im Inland
  • Kompetenzen
    • Leistungen
      • Wirtschaftsprüfung
      • Steuerberatung
      • Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • Unternehmens­bewertungen
      • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    • Über uns
      • Geschichte
      • Unsere Grundsätze
      • Partner
      • Mitgliedschaften
      • GGI
    • Karriere
      • Freie Stellen
      • Online-Bewerbung
  • Service
    • Neuigkeiten
      • Übersicht
    • Mandantenbriefe
      • Archiv
  • Kontakt
    • Ihr Weg zu uns
      • Ansprechpartner
      • Kontaktformular
      • Anfahrt
  • Kontakt

30. April 2026

Umsatzsteuer: Ansässigkeit im Inland

Ist es für den Leistungsempfänger ungewiss, ob der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung im Inland ansässig ist, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nur dann nicht, wenn ihm der leistende Unternehmer durch eine Bescheinigung nachweist, dass er kein Unternehmer im Sinne des § 13b Abs. 7 Satz 1 und 2 UStG ist (§ 13b Abs. 7 Satz 5 UStG). Es muss sich um eine Bescheinigung des Finanzamts handeln, dass nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständig ist. Das BMF hat das Muster zur Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG (USt 1 TS) neu bekannt gegeben. Der leistende Unternehmer hat diese Bescheinigung bei dem für ihn zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Änderungen im Vordruckmuster: Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen Anpassungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig".

Gültigkeitsdauer und Herstellung: Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist nach den BMF-Schreiben auf ein Jahr zu beschränken. Ist nicht auszuschließen, dass der leistende Unternehmer nur für eine kürzere Dauer als ein Jahr im Inland ansässig bleibt, hat das Finanzamt die Gültigkeit der Bescheinigung entsprechend zu befristen.

Quelle:BMF-Schreiben | III C 3-S 7279/00084/001/037 | 09-04-2026
Kompetenzen
  • Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
Kanzlei
  • Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
  • Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
Service
  • Neuigkeiten
    • Übersicht
  • Mandantenbriefe
    • Archiv
Kontakt
  • Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
© 2026 Dr. Vaih & Partner
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung