31. März 2023
Steuertermine April 2023

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat März 2023:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung 
 | 
			11.04.2023 | 
| Zusammenfassende Meldung | 25.04.2023 | 
| Sozialversicherung | 29.03.2023 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 11.04.2023 | 
Für den Monat April 2023:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung 
 | 10.05.2023 12.06.2023 | 
| Zusammenfassende Meldung | 25.05.2023 | 
| Sozialversicherung | 26.04.2023 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.05.2023 | 
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige | Sonstige | . | 30-03-2023