Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
NeuigkeitenMehrzweckgutschein: Höhe der Vergütung
  • Kompetenzen
    • Leistungen
      • Wirtschaftsprüfung
      • Steuerberatung
      • Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • Unternehmens­bewertungen
      • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    • Über uns
      • Geschichte
      • Unsere Grundsätze
      • Partner
      • Mitgliedschaften
      • GGI
    • Karriere
      • Freie Stellen
      • Online-Bewerbung
  • Service
    • Neuigkeiten
      • Übersicht
    • Mandantenbriefe
      • Archiv
  • Kontakt
    • Ihr Weg zu uns
      • Ansprechpartner
      • Kontaktformular
      • Anfahrt
  • Kontakt

8. Mai 2026

Mehrzweckgutschein: Höhe der Vergütung

Wenn eine Mittelperson einen Mehrzweckgutschein im eigenen Namen verkauft, muss ihre Vergütung bestimmt werden. Sind mehrere Mittelpersonen an der Vertriebskette beteiligt und gibt es keine Vereinbarung zur Vergütung sowie keine Kenntnis über den Verkaufspreis an den Endkunden, ergibt sich die Vergütung aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert und dem Einkaufspreis der jeweiligen Mittelperson.

Praxis-Beispiel:
Ein Händler erwirbt im Buch- und Geschenkartikelladen eines Unternehmers einen Gutschein über einen Wert von 100 € für 90 €. Mit dem Gutschein können sowohl Waren, die dem Regelsteuersatz, als auch Waren, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, erworben werden. Der Händler verkauft den Gutschein weiter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen Einzelhändler für 95 €. Der Einzelhändler verkauft den Gutschein an einen Kunden für 100 €. Zwischen dem Händler, dem Unternehmer und dem Einzelhändler sind keine Vereinbarungen über die Höhe einer Vergütung getroffen worden. Ein maximaler Verkaufspreis an den Kunden ist ebenfalls nicht vereinbart worden.

Die Bemessungsgrundlage für die Leistung des Unternehmers an den Händler ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert (100 €) und dem Einkaufspreis des Unternehmers (90 €), beträgt also 10 € abzüglich USt. Der Einzelhändler hat für seine Leistung an den Unternehmer 5 € abzüglich USt zu versteuern. Das ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gutscheinausgabepreis in Höhe von 100 € und dem Einkaufspreis des Einzelhändlers in Höhe von 95 €.

Quelle:BMF-Schreiben | III C 2 – S 7100/00097/002/309 | 28-04-2026
Kompetenzen
  • Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
Kanzlei
  • Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
  • Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
Service
  • Neuigkeiten
    • Übersicht
  • Mandantenbriefe
    • Archiv
Kontakt
  • Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
© 2026 Dr. Vaih & Partner
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung