Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
NeuigkeitenHandwerkerleistungen bei Photovoltaikanlagen
  • Kompetenzen
    • Leistungen
      • Wirtschaftsprüfung
      • Steuerberatung
      • Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • Unternehmens­bewertungen
      • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    • Über uns
      • Geschichte
      • Unsere Grundsätze
      • Partner
      • Mitgliedschaften
      • GGI
    • Karriere
      • Freie Stellen
      • Online-Bewerbung
  • Service
    • Neuigkeiten
      • Übersicht
    • Mandantenbriefe
      • Archiv
  • Kontakt
    • Ihr Weg zu uns
      • Ansprechpartner
      • Kontaktformular
      • Anfahrt
  • Kontakt

11. Juli 2025

Handwerkerleistungen bei Photovoltaikanlagen

Das BMF hat zu der Frage, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, die auf Nebengebäuden montiert sind, wie folgt Stellung genommen:

Nach § 35a Absatz 3 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20%, höchstens um 1.200 €. Die Handwerkerleistung muss in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, der in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt. Der Begriff „Haushalt“ ist räumlich-funktional auszulegen. Der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet, wird regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Bei der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) ausschließlich für Zwecke des § 35a EStG wird unterstellt, dass die Photovoltaikanlagen, die die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllen und die auf, an oder in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden montiert sind ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei der Montage von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden zu Wohngebäuden (z. B. Carports oder Garagen) kann aus Sicht des BMF eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht kommen, wenn das Nebengebäude zum Haushalt gehört und die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.

Quelle:BMF-Schreiben | IV D 5 – S 2296-b/21/10002 :002 | 10-07-2025
Kompetenzen
  • Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
Kanzlei
  • Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
  • Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
Service
  • Neuigkeiten
    • Übersicht
  • Mandantenbriefe
    • Archiv
Kontakt
  • Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
© 2025 Dr. Vaih & Partner
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung