Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
  • Kompetenzen
    Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
    Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
  • Service
    Neuigkeiten
    • Übersicht
    Mandantenbriefe
    • Archiv
  • Kontakt
    Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
NeuigkeitenAbzug von Unterhaltszahlungen
  • Kompetenzen
    • Leistungen
      • Wirtschaftsprüfung
      • Steuerberatung
      • Finanz- und Lohnbuchhaltung
      • Unternehmens­bewertungen
      • Betriebswirtschaft­liche Beratung
  • Kanzlei
    • Über uns
      • Geschichte
      • Unsere Grundsätze
      • Partner
      • Mitgliedschaften
      • GGI
    • Karriere
      • Freie Stellen
      • Online-Bewerbung
  • Service
    • Neuigkeiten
      • Übersicht
    • Mandantenbriefe
      • Archiv
  • Kontakt
    • Ihr Weg zu uns
      • Ansprechpartner
      • Kontaktformular
      • Anfahrt
  • Kontakt

3. Januar 2025

Abzug von Unterhaltszahlungen

Für Jahre ab 2025 gilt, dass ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen nur durch Banküberweisung anerkannt wird. Soweit bisher auch andere Zahlungswege zugelassen waren, wie z. B. die Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten, ist dies ab 2025 nicht mehr zulässig. Nachweiserleichterungen können nur nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (etwa im Falle eines Krieges) im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person gewährt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Verwaltungsregelung vorliegt, die dies zulässt.

Hinweis: Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer (§ 139b AO) der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden, wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Die unterhaltene Person ist verpflichtet, dem Unterhaltsleistenden ihre Identifikationsnummer mitzuteilen. Kommt die unterhaltene Person dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Unterhaltsleistende berechtigt, bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu erfragen.

Wichtig: Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist immer, dass bei Geldzuwendungen die Zahlung der Unterhaltsleistungen durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgt ist.

Quelle:EStG | Gesetzliche Regelung | 02-01-2025
Kompetenzen
  • Leistungen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Unternehmens­bewertungen
    • Betriebswirtschaft­liche Beratung
Kanzlei
  • Über uns
    • Geschichte
    • Unsere Grundsätze
    • Partner
    • Mitgliedschaften
    • GGI
  • Karriere
    • Freie Stellen
    • Online-Bewerbung
Service
  • Neuigkeiten
    • Übersicht
  • Mandantenbriefe
    • Archiv
Kontakt
  • Ihr Weg zu uns
    • Ansprechpartner
    • Kontaktformular
    • Anfahrt
© 2025 Dr. Vaih & Partner
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung